Führerschein Klasse B mit 17 Jahren

Seit dem 01. Februar 2006 ist in Brandenburg der Führerscheinerwerb der Klasse B bereits für 17-jährige möglich.

Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Die Ausbildung erfolgt analog zu allen anderen Klasse B Fahrschülern.
  • Es müssen die gleichen Prüfungen abgelegt werden.
  • Nach bestandener praktischer Prüfung erhält der Bewerber eine Fahrberechtigung für die Klasse B,
    in dieser werden die Begleiter eingetragen.
  • Die Ausstellung des Kartenführerscheins für die Klasen M/L muß extra beantragt werden.

Besonderheiten:

Bei der Antragstellung müssen die möglichen Begleiter namentlich benannt werden.
Mehrere verschiedene Begleiter sind dabei möglich!
Die Formulare erhalten sie in unserer Fahrschule.

Anforderungen an die Begleiter:

  1. Mindesalter 30 Jahre
  2. 5 Jahre ununterbrochener Fahrerlaubnisbesitz Klasse B
  3. max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nur in Begleitung einer der gennanten Personen
einen Pkw in der Öffentlichkeit führen.
Die Fahrberechtigung ist nur in Deutschland gültig.
Nach Erreichen des 18. Lebensjahres kann der Fahrer seinen Kartenführerschein abholen.

Weitere Informationen sind Inhalt eines Seminars mit den Fahrschülern des Modellversuchs
und ihren Begleitern in unserer Fahrschule, Informationen unter Telefon: 0331 / 613174.