Unsere Ausbildung

    1. Die Theorieausbildung
    2. Die praktische Ausbildung
    3. Die Prüfung
1. Die Theorieausbildung

Die Theorie in der Fahrschule ist in Lektionen zu 90 Minuten aufgeteilt, sogenannte Doppelstunden. Der genaue Ablauf steht im Lehrplan in der Fahrschule. In unserer Fahrschule gibt es kostenlose PC-Vorprüfungen. Zusätzlich können Sie sich an unseren PC's Informationen rund um die Fahrschule holen. Die theoretische Ausbildung wird täglich angeboten und man kann jederzeit einsteigen. Folgende Theoriestunden sind vorgeschrieben: Zum Beispiel: muss ein Ersterwerber der Klasse B insgesamt 14 mal zum Unterricht erscheinen, 12 mal Grundstoff und zwei mal klassenspezifischer Stoff. Ein Schüler der Klasse A, der schon die Klasse A1 mitbringt, benötigt 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 mal den klassenspezifischen Unterricht.

2. Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung in der Fahrschule ist in verschiedene Phasen gegliedert, die aufeinander aufbauen. Es sind insgesamt sechs Ausbildungsstufen zu durchlaufen. Das Prinzip lautet: vom Einfachen zum Schweren. Zudem nimmt die Hilfestellung des Fahrlehrers zum Ende der Ausbildung hin ab. Man erkennt am Ausbildungsplan (siehe unten), dass vom Fahrschüler einiges verlangt wird, deshalb kann auch niemand im Einzelfall vorhersagen, wie viele Fahrstunden ein Schüler bis zur nötigen Reife braucht!! Wenn man aber bedenkt, dass bis zur Fahrprüfung meistens nicht einmal 1000 Kilometer zurückgelegt werden, ist natürlich jede einzelne Übungsfahrt wertvoll. Es ist logisch, dass ein Schüler mit jeder Übungsfahrt auch mehr Erfahrung in die Prüfung und in die nachfolgende Probezeit einbringen kann, so lassen sich Probezeitverlängerung und Strafen vermeiden!

2.1 Die Ausbildungsstufen

1. Grundstufe
    - Überprüfen des Fahrzeugs, Einsteigen, Einstellung, Vorbereitung
    - Kontrolleinrichtungen
    - Anfahrübungen, Lenkbewegungen, Bremsen, Schalten
    - Mindestmaß an Sicherheit in der Fahrzeugbedienung

2. Aufbaustufe
    - Bewegen des Fahrzeugs im einfachen Verkehr, Blicktechnik, Einordnen
    - Abbiegevorgänge
    - Grundfahraufgaben: rückwärts Fahren, Parken, Wenden
    - Vollbremsung aus 50 km/h (neu seit Herbst 2002)
    - Trainieren verschiedener Fahrmanöver und Handlungsabläufe

3. Leistungsstufe
    - Einbeziehen der Verkehrs- und Vorfahrtregeln, Verkehrszeichen
    - Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer einschätzen
    - Festigung der Fahrzeugbedienung
    - Heranführen an schwierige Verkehrssituationen

4. Stufe der Sonderfahrten
    - Autobahnfahrten
    - Überlandfahrten
    - Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
    (siehe unten)

5. Reifestufe
    - selbständiges, sicheres Fahren auch im dichten Verkehr, Fahren nach Wegweisern
    - Wiederholung, evtl. Korrektur des bisher Gelernten (z.B. Grundfahraufgaben)
    - sichere Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen
    - rechtzeitige Gefahrenerkennung, vorausschauendes Fahren
    - richtiges Reagieren auf Fehlverhalten anderer
    - Fahrstil: energiesparend, defensiv, aber zügig genug im Verkehrsfluss

6. Prüfungsvorbereitung
    - Belastungsproben (simulierte Prüfungsfahrten ohne Hilfe des Fahrlehrers)
    - Training, bis die Leistungsfähigkeit auch unter Stress und mit Nervosität stabil genug ist
    - Vermeidung/Abbau von Stressfaktoren während der Fahrt

2.2 Die Sonderfahrten

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Grund- Aufbau und Leistungsstufe kann mit den Sonderfahrten begonnen werden.
Das setzt also voraus, dass der Schüler das Fahrzeug und die Verkehrsumwelt bereits einigermaßen sicher beherrscht.

Klasse A, A1, B A1 auf A B auf BE
Überlandfahrt 5 3 3
Autobahnfahrten 4 2 1
Dunkelfahrten 3 1 1

3. Die Prüfungen

3.1 Die Theorieprüfung

Gut gelernt ist schon fast bestanden, denn die theoretische Prüfung besteht aus exakt denselben Fragen, die Sie schon vom Übungsbogen kennen. Sie funktioniert nach dem Kreuzchen-Prinzip (Multiple Choice), d.h. man kreuzt die richtigen Antworten an und trägt ab und zu eine Zahl als richtige Antwort ein. Die Fragen haben eine bestimmte Fehler-Wertigkeit (2 bis 5 Fehlerpunkte), und mit maximal 9 Fehlerpunkten aus 30 Fragen hat man bestanden Ein Fahrschüler kann die theoretische Prüfung erst ablegen (frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters), wenn er: mindestens den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht komplett besucht hat und die Fahrschule davon überzeugt ist, dass er die nötigen Kenntnisse besitzt, die Fahrschule ihm darüber eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt hat, und der amtliche Prüfauftrag inzwischen bei der Prüfstelle TÜV oder DEKRA angekommen ist. Eine nicht bestandene theoretische Prüfung kann frühestens nach zwei Wochen wiederholt werden. Nach drei nicht bestandenen Theorie-Prüfungen gibt es eine Prüfungssperre von 3 Monaten.

3.2 Die Praktische Prüfung

Die Praktische Fahrprüfung kann nach bestandener theoretischer Prüfung (und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters) abgelegt werden, wenn der Bewerber durch seine Ausbildung in der Lage ist, die Prüfung zu bestehen, sowie alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten durchgeführt wurden. Geprüft werden:

    - die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges
    - Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln
    - die nötigen technischen Kenntnisse
    - die Anwendung einer umweltbewussten Fahrweise
Die Prüfungszeit beträgt bei der Klasse A 60 Minuten und bei den Klassen A1, B, BE 45 Minuten.
Eine nicht bestandene Prüfung darf erst nach 14 Tagen wiederholt werden.
Nach drei nicht bestandenen Fahrprüfungen ist eine Prüfungspause von 3 Monaten vorgeschrieben.